AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA MYSERVICES EDV DIENSTLEISTUNGEN GMBH

 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Lieferungen und Leistungen der MyServices erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Lizenzbedingungen der Hersteller, die den Vertragsprodukten beiliegen, bilden einen integrierten Vertragsbestandteil. Der Kunde erklärt hinsichtlich der Geschäfte und Verträge mit MyServices Unternehmer im Sinne des UGB (Unternehmensgesetzbuch) zu sein.

1.2 Dem Offert oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MyServices bzw. dem von MyServices vorgeschlagenen Vertragsinhalt entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen oder Erklärungen des Kunden werden nichtanerkannt. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn MyServices in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyServices schweigen, gilt dispositives Recht, selbst dann, wenn die AGB des Kunden hierzu eine Regelung enthalten. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen immer der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

2. LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

2.1 Offerte der MyServices sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher, per Telefax oder E-Mail gesendeter Auftragsbestätigung von MyServices, spätesten sje doch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden oder Erbringung der Leistung, zustande.

2.2 MyServices behält sich Änderungen des Liefergegenstandes vor, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen, sofern die Leistungsdaten erreicht werden.

2.3 Gegebenenfalls vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von MyServices zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.  

2.4 Die Wahl des Lieferanten bleibt MyServices überlassen, der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle kann nicht verlangt werden. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt MyServices ausdrücklich vorbehalten.

2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von MyServices vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei MyServices oder beim Lieferanten eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. MyServices behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Liefer- und Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen dauert.  

2.6 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausgeschlossen. Sofern der Liefer- und Leistungsverzug nicht auf einer von MyServices zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch auf die Höhe von 5 % des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts begrenzt.

2.7. Bei Verzug der Annahme hat MyServices zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Kunde mit der Annahme der von MyServices angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er verschuldensunabhängig zum Ersatz der durch den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtet.
 

3. PRÜFUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

3.1 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von MyServices auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der MyServices verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.

3.2 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Lieferpapieren sowie auf Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind vom Kunden auf der Empfangbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken, widrigenfalls die Lieferung als vertragsgemäß gilt. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend und deutlich bezeichnen.
 

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von MyServices genannten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sonstige Nebenleistungen, Kosten oder Abgaben, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Abwicklungs- und Umweltpauschale, ARA und Urheberrechtsabgaben können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.  

4.2 MyServices behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei MyServices eintreten. Diese wird MyServices dem Kunden auf Verlangen nachweisen. MyServices ist berechtigt, auch neue, erst nach Zustandekommen des Vertrages eingeführte Gebühren und Abgaben, welche gesetzlich vorgeschrieben werden, vom Kunden einzuheben.

4.3 Zahlungen sind prompt nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. MyServices behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht MyServices ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen auf den Kaufpreis in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, bleibt unberührt. Soweit MyServices den Kunden mahnt, ist MyServices berechtigt, für eigene Mahnungen pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 20,- EUR zuzüglich der Portospesen oder bei Mahnaufträgen die tarifmäßigen Kosten eines Inkassodienstes oder eines Rechtsanwaltes vom Kunden einzuheben.  

4.4 MyServices ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen oder Widmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist MyServices berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

4.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von MyServices nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

4.6 Soweit der Kunde von Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abweicht, kann MyServices jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die MyServices Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Das gleiche gilt bei Eintritt wichtiger Gründe.

4.7 Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der Auftrag das verfügbare Kreditlimit, behält sich MyServices vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglichen Verschlechterung der Bonität des Kunden ist MyServices berechtigt, von den gewährten Zahlungsbedingungen abzuweichen, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
 

5. DATENVERARBEITUNG

5.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der MyServices-Unternehmensgruppe mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. MyServices verarbeitet die im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten (z.B. Name, Lieferadresse, Rechnungsadresse, Telefonnummer, Steuernummer). Darüber hinaus verwendet MyServices die aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten im Sinne des „Datenschutzgesetzes 2000“ auch innerhalb der MyServices  für Werbemaßnahmen und Marketingkampagnen. Für einzelne Datenverarbeitungsverfahren beauftragt MyServices externe Serviceunternehmen, die im Hinblick auf die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten gesondert verpflichtet werden und deren Umfang vertraglich geregelt ist.

5.2 MyServices behält sich das Recht vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten zum Zwecke der Bonitätsbeurteilung aus Anlass der Auftragsbearbeitung, Antragsbearbeitung und Auftragsabwicklung an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7, DVR 0431591, und sonstige Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen übermittelt werden. Dies sind unter anderem Identitätsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.), sowie Daten über nachhaltigen Zahlungsverzug des Kunden (Betreibungsschritte, offener Saldo, etc.) ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Forderung zur weiteren Betreibung an ein Inkassoinstitut oder einen Anwalt.
 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von MyServices bis zur Erfüllung der Forderungen aus dem Kaufvertrag.  

6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der MyServices hinzuweisen und MyServices unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat das Eigentum der MyServices deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet.

6.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit MyServices nicht gehörenden Waren erwirbt MyServices Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.  

6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von MyServices an den Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf MyServices zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.  

6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch MyServices gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.  

6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an MyServices ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. MyServices ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und MyServices wird von diesem Recht aber nur im Falle des Zahlungsverzugs Gebrauch machen oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens betreffend den Kunden. Auf Verlangen von MyServices wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. MyServices darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.

6.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt MyServices.  Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis der MyServices maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von MyServices gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.  

6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von MyServices. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit MyServices über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
 

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß Ziffer 3.2 ordnungsgemäß nachgekommen ist. MyServices gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag ausdrücklich vereinbarte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von MyServices schriftlich bestätigt wurden. MyServices  haftet nicht für öffentliche Aussagen oder Werbung über die vertragsgegenständlichen Waren im Sinne des § 922 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) oder für Eigenschaften von im Umlauf befindlichen Warenproben oder Muster solcher Waren.

7.3 MyServices übernimmt keine Garantie dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Installations- bzw. Konfigurationsleistungen werden von MyServices grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Beratungsleistungen von MyServices erfolgen kostenlos und unverbindlich. Eine Haftung, insbesondere für die Funktionsfähigkeit der Produkte miteinander oder untereinander, wird dadurch nicht begründet.

7.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht:  
– bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
– bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
– für funktionsbedingten Verschleiß
– wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert,

unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind – wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

7.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmergeschäften sechs Monate und beginnt mit Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von MyServices zunächst Verbesserung oder Austausch, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht. Ein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung (je nach Art und Schwere des Mangels) besteht nur, soweit MyServices damit einverstanden ist oder Verbesserung oder Austausch nach Einschätzung von MyServices nicht möglich oder untunlich ist. Außer bei schriftlich vereinbarten Fixtermingeschäften spielt der erforderliche Zeitraum für den Austausch oder die Verbesserung oder sonstige Umstände in der Sphäre des Kunden keine Rolle für die Beurteilung der Frage, ob Preisminderung bzw. Wandlung stattfinden soll. Ein Anerkenntnis oder die Verbesserung von Mängeln durch MyServices unterbricht nicht die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche. Verwendet oder verkauft der Kunde trotz Kenntnis oder Kennenmüssens eines Mangels das mangelhafte Produkt weiter, erklärt er MyServices gegenüber damit gleichzeitig seinen Anspruchsverzicht hinsichtlich dieses Mangels. Soweit MyServices dem Kunden aus zwingendem Recht oder Vertrag Schadenersatz leisten muss, sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen des Schadenersatzanspruches, insbesondere auch ein Verschulden der MyServices, vom Kunden zu beweisen. Unabhängig davon gibt MyServices etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen oder die Abwicklung zu übernehmen.

7.6 Im Rahmen einer Verbesserung oder eines Austauschs ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MyServices über und sind nach Wahl von MyServices auszufolgen oder auf Kosten des Kunden ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Falle der Nacherfüllung durch ein Ersatzprodukt hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle der Rückabwicklung des Geschäftes wird dem Kunden ein Betrag gut geschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Gebrauchsvorteils ergibt. Für die Ermittlung des Gebrauchsvorteils wird auf das Verhältnis der Nutzung des Kunden zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.

7.7 Alle mit der Verbesserung oder dem Austausch verbundenen Nebenkosten (z.B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten erfolgen nach Wahl von MyServices in deren Niederlassung, beim Hersteller oder bei einem von diesem genannten Dritten. Nach Abtretung von eigenen Ansprüchen gegen den Lieferanten des gelieferten Produktes kann MyServices den Kunden an den Lieferanten zur Geltendmachung von Ansprüchen verweisen. Ein derartiger Verweis bzw. eine derartige Abtretung ersetzen die Erfüllung sämtlicher dem Kunden nach diesem Vertrag oder nach zwingendem Recht gegen MyServices zustehende Ansprüche. Soweit vertraglich zugestanden, sind Ansprüche des Kunden nach Art und Umfang auf die MyServices  gegen ihren Hersteller oder Lieferanten zustehende Ansprüche beschränkt.  

7.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist MyServices berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der MyServices berechnet. Das Vorliegen eines Mangels schon vor Übergabe der Ware und innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Kunde zu beweisen. Eine diesbezügliche gesetzliche Vermutung, insbesondere jene des § 924 ABGB, wird ausgeschlossen. Kostenvoranschläge sind stets kostenpflichtig.
 

8. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE DRITTER

8.1 Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an MyServices zu melden.

8.2 Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern oder überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von MyServices berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.

8.3 MyServices übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat MyServices von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.4 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, erklärt der Kunde bereits jetzt MyServices von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

8.5 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.

8.6 Mietverträge über Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MyServices. Leasingverträge über Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.
 

9. HAFTUNG UND WEITERGEHENDE GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. MyServices haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet MyServices  nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung.

9.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz beruht.  

9.3 Sofern MyServices fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt und nur sofern MyServices aufgrund zwingenden Rechts dafür einstehen muss, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung der (Produkt) haftpflichtVersicherung von MyServices begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen für alle vom Kunden geltend gemachten Schadenersatzansprüche hat der Kunde nachzuweisen.

9.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichen Unvermögens oder von MyServices zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
 

10. EG-EINFUHRUMSATZSTEUER

10.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an MyServices ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an MyServices zu erteilen.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – jedenfalls aber eine schadenunabhängige Bearbeitungsgebühr von 20,- EUR pro Einzelfall – der bei MyServices aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

10.3 Jegliche Haftung von MyServices aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten  Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit von MyServices vorliegt.
 

11. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden ist Wels. MyServices  ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

11.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Das Wiener UNAbkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.

11.4 Der Kunde verzichtet auf Anfechtung des Vertrages aus Irrtum.

11.5 Alle Informationspflichten nach ECG (E-Commerce-Gesetz), die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, werden abbedungen.

11.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.